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Als Ausländerin oder Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen

Aktualisiert am 25.04.2024

2022 wurden in der Schweiz über 50'500 Unternehmungen gegründet.  Besonders viele Neugründungen gab es in Branchen wie IT, Mobilität, Beratung und Ingenieurwesen. Einen immer grösseren Anteil an den Neugründungen haben Ausländerinnen und Ausländer: Immer mehr Unternehmen werden von Personen ohne Schweizer Pass gegründet. Dies zeigt, dass die Schweiz aufgrund der Stärke im Bezug auf Innovationen sowie der niedrigen Besteuerung sehr attraktiv für die Ansiedlung von Unternehmen ist.

Kann man als Ausländerin oder Ausländer alleine eine Firma gründen?

Es gibt diverse Rechtsformen, die in der Schweiz alleine gegründet werden können. Dazu zählen unter anderem Einzelfirmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Aktiengesellschaften (AG). Für die Firmengründung wird keine Schweizer Staatsbürgerschaft vorausgesetzt, jedoch muss mindestens eine eingetragene Person einen Schweizer Wohnsitz aufweisen.

Dürfen alle Ausländerinnen und Ausländer eine Unternehmung in der Schweiz gründen?

Grundsätzlich ist es egal, welche Nationalität ein Firmengründer oder eine Firmengründerin aufweist. Einen wichtigen Unterschied macht die Staatszugehörigkeit allerdings vor allem bei der Möglichkeit zur Wohnsitznahme in der Schweiz, welche eine wichtige Voraussetzung für die Firmengründung ist.

Die Nationalität dabei einen grossen Einfluss darauf, ob und wie einfach man als Ausländerin oder Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung und somit auch einen Wohnsitz in der Schweiz erhalten kann. Während Bürger aus EU-/EFTA-Staaten mit einem gültigen Arbeitsvertrag einen relativ einfachen Prozess für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung haben und somit vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren können, ist es für Personen aus Drittstaaten deutlich schwieriger, da es unter anderem jährliche Kontigente gibt und viel mehr Abklärungen getroffen werden müssen.

Allerdings ist es auch ohne eignen Wohnsitz möglich, eine Firma in der Schweiz zu gründen. Sofern Sie neben sich selbst auch eine Person mit Schweizer Wohnort und Einzelzeichnungsberechtigung eintragen lassen, benötigen Sie keinen Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.

Wie eröffnet man ein Unternehmen in der Schweiz?

Zur Gründung einer Unternehmung in der Schweiz müssen zuerst ein geeigneter Kanton ausgesucht werden und dort ein Firmensitz oder Domizil vorhanden sein. Zudem muss auch die geeignete Rechtsform gefunden werden. Für viele gängige Firmenformen wird auch ein Schweizer Bankkonto vorausgesetzt sowie eine Eintragung im Handelsregister. Da dieser Prozess schnell aufwändig und kompliziert werden kann, empfehlen wir Ihnen, sich von Experten unterstützen zu lassen.

Rechtsform der Unternehmung wählen

Nicht alle Firmengründungen sind gleich einfach. Besonders oft werden in der Schweiz die folgenden Rechtsformen verwendet:

Einzelfirma
Einzelfirmen sind personenbezogen und dienen Selbständigerwerbenden als unternehmerische Institution. Wer als EU- oder EFTA-Bürger Anrecht auf freies Arbeiten und freien Aufenthalt, kann problemlos eine Einzelfirma gründen, sofern mindestens die B-Aufenthaltsbewilligung vorliegt.

Personen aus Drittstaaten müssen hingegen ein entsprechendes Gesuch bei den Behörden stellen, um damit Anspruch auf Aufenthalt und Arbeiten in der Schweiz zu erhalten. Die Hürden sind aber recht hoch. Wenn Sie allerdings über eine C-Niederlassungsbewilligung besitzen, können Sie ohne Probleme wie alle Schweizer Personen eine Einzelunternehmung gründen.

AG und GmbH
Zur Gründung einer AG muss der Verwaltungsrat in der Schweiz sowohl zeichnungsberechtigt als auch zur Handlung berechtigt sein, weshalb mindestens ein Mitglied mit Einzel- oder zwei mit Kollektivzeichnungsbrechtigung in der Schweiz wohnen müssen. Bei den restlichen Mitgliedern sind Nationalität sowie Wohnsitz hingegen irrelevant.

Für die GmbH-Gründung wird wenigstens ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin benötigt, welche Einzelzeichnungsberechtigung aufweist und in der Schweiz einen Wohnsitz hat. Alternativ können auch zwei in der Schweiz wohnhafte Geschäftsführende mit Kollektivunterschrift eingetragen werden. Weiter können auch noch andere Geschäftsführende eingetragen haben, welche weder einen Wohnsitz in der Schweiz noch eine Aufenthaltsbewilligung oder Staatsbürgerschaft aufweisen.

Muss für die Firmengründung ein Schweizer Bankkonto eröffnet werden?

Ob ein Bankkonto in der Schweiz eröffnet werden muss oder nicht, hängt von der Rechtsform ab. Für die Gründung von Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist dies jedoch zwingend nötig, und kann für viele Ausländer deutlich schwieriger sein als der Gründungsprozess selbst. Je nach der Gründungskonstellation müssen zum Beispiel ein Businessplan vorgelegt oder ein Nachweis genügend finanzieller Mittel erbracht werden.

Wie hoch sind die Steuern für Unternehmen in der Schweiz?

Die Höhe der zu bezahlenden Steuern hängt unter anderem vom Kanton ab, in welchem die Firma ihren Sitz hat. Einige Kantone wie beispielsweise Zug oder Nidwalden bieten relativ tiefe Steuersätze für Unternehmen. Da sich die Wahl des Firmensitzes somit direkt auf die Steuerlast auswirkt, lohnt es sich, diesen Entscheid vorgängig mit Experten zu besprechen.

 

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