Sind Sie in der Schweiz ANobAG, also ein Arbeitnehmer ohne beitragspflichten Arbeitgeber? Gerne entlasten wir Sie bei den komplexen Prozessen, die in Ihre Verantwortung fallen.
Registrierung
Jeder, der in der Schweiz als ANobAG arbeiten möchte, muss sich bei der Ausgleichskasse seines Wohnkantons anmelden. Gerne übernehmen wir für Sie den komplizierten Registrierungsprozess, zusammen mit jeglichen Behördengängen und Korrespondenzen.
Sozialversicherungsbeiträge
ANobAGs sind verpflichtet, sich aus eigener Verantwortung um die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu kümmern. Dies umfasst Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), und Erwerbsersatzordnung (EO). Wenn der Arbeitgeber im EU-/EFTA-Raum ansässig oder der Arbeitnehmer EU-/EFTA-Bürger ist, ist der Anschluss an die 2. Säule, auch berufliche Vorsorge oder BVG genannt, erforderlich. Neben den Sozialversicherungsbeiträgen muss die Unfallversicherung (UVG) auch in jedem Fall abgeschlossen werden, die Krankentaggeldversicherung ist freiwillig. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten, die korrekten Beiträge fristgerecht zu entrichten und sorgen dafür, dass Sie optimal für Ihre Pensionierung vorgesorgt haben.
Besteuerung
Gerne übernehmen wir ebenfalls die Steuererklärung für Sie. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Einkünfte und Abzüge korrekt erfasst werden, minimieren Ihre Steuerbelastung wo möglich und gewährleisten, dass alle Unterlagen pünktlich bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
Zusatzversicherungen
Dank unseren Experten von Simplecare.ch AG kümmern wir auch uns um sämtliche Versicherungsangelegenheiten. Gerne analysieren wir Ihre bestehenden Versicherungslösungen, erklären Ihnen Ihre Pflichten und Möglichkeiten und zeigen Ihnen Alternativen auf, um Ihre individuellen Bedürfnisse optimal abzudecken.
Weitere Dienstleistungen, die wir im Bereich ANobAG anbieten: