Im Alltag stehen Sie vor vielfältigen Herausforderungen. Ob es um die Verwaltung Ihres Vermögens geht, Sie einen kompetenten Gesprächspartner für strategische Entscheide benötigen oder die CFO Funktion Ihres Unternehmens outsourcen möchten – Wir stehen Ihnen als externer und unabhängiger Experte in allen Belangen zur Seite. Zudem unterstützen wir auch Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG) bei allen Formalitäten. Dank unserer langjährigen Erfahrung finden wir für all Ihre Bedürfnisse optimale Lösungen und begleiten Sie zeitnah, kompetent und vertrauensvoll.
Unterstützung für Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG)
Sind Sie in der Schweiz wohnhaft, aber tätig für einen Arbeitgeber, welcher hier weder einen Geschäftssitz noch eine Betriebsstätte hat? Dann sind Sie als ANobAG dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge sowohl für Ihren Arbeitgeber als auch für Sie als Arbeitnehmenden zu entrichten. Gerne unterstützen wir Sie bei den korrekten Berechnungen, in allen Formalitäten und übernehmen unter anderem die Registrierung, den Kontakt mit den Behörden sowie die Deklaration für Sie.
Sparringpartner für Führungskräfte (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, etc)
Gerne stehen wir Ihnen als Gesprächspartner auf Augenhöhe zur Seite. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Unternehmensführung sowie unsere Expertise in den Bereichen Versicherungen und Finanzen begleiten wir Sie kompetent und unterstützen Sie und Ihr Unternehmen, um nachhaltig und erfolgsorientiert zu wachsen.
Änderung von Handelsregistereinträgen
Möchten Sie einen neuen Geschäftsführer ins Handelsregister eintragen lassen? Oder hat sich der Sitz Ihrer Firma geändert? Jede Änderung, welche zum Beispiel Funktionen von Gesellschaftsmitgliedern, den Sitz oder die Statuten betrifft, muss im Handelsregister erfasst werden. Gerne übernehmen wir die Vorbereitung aller nötigen Dokumente für Sie und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.
Beratung für Startups
Haben Sie die Firmengründung kürzlich vollzogen und benötigen nun Beratung oder Unterstützung in den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Lohnwesen, Steuern oder der Unternehmensführung? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und analysieren Ihre individuelle Situation, um für alle Problemstellungen die geeigneten Lösungen zu finden.
Weitere Spezialdienstleistungen:
Sowohl Väter als auch Mütter haben in der Schweiz Anspruch auf bezahlte Freitage nach der Geburt ihres Kindes, auch Elternzeit genannt. Während dieser bei Müttern für 14 Wochen besteht, haben Männer seit der Volksabstimmung 2020 insgesamt 2 Wochen Vaterschaftsurlaub zugute. Gerne erklären Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige, was es zum Mutter- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz zu wissen gibt.
In Zeiten der Globalisierung und der Digitalisierung hat sich auch der Arbeitsmarkt und deren Arbeitsmodelle stark verändert. So gibt es immer mehr ausländische Firmen ohne Niederlassung oder Geschäftssitz in der Schweiz, die hier Mitarbeitende anstellen, sogenannte ANobAGs (Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber).
Ein Grossteil der in der Schweiz gegründeten Unternehmen ist gemäss OR zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Daher sollte sowohl bereits bei der Firmengründung als auch allgemein im Rechnungswesen in regelmässigen Abständen hinterfragt werden, welches Buchhaltungsprogramm sich am besten für die eigenen Bedürfnisse eignet. Gerne stellen wir in diesem Artikel einige der bekanntesten und am besten bewerteten Buchhaltungssoftwares in der Schweiz vor.
Um 20 Prozent und mehr werden die Strompreise 2023 steigen. Welche Auswirkungen hat diese Leitzinserhöhung und wie soll damit die Inflation abgeschwächt werden? Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zur Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank und wie die Leitzinserhöhung sich national und international auswirkt.
Familienzulagen unterstützen Sie beim Aufziehen Ihrer Kinder. Der Bund schreibt für die Kinder- und Ausbildungszulagen Mindestsätze vor. Die Kantone können höhere Zulagen festlegen und zusätzlich Geburts- und Adoptionszulagen ausrichten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen das Wichtigste in Kürze.
Gerade Inhaber oder Verwaltungsräte sollten sich mit dem Thema vertraut machen, da ein Nicht-Einhalten der gesetzlichen Vorschriften im schlimmsten Fall eine Klage sowie Haftung mit dem Privatvermögen zur Folge haben kann. Erfahren Sie hier alles darüber, was Sie wissen müssen.
Verwenden Sie oder Ihre Arbeitnehmenden Ihr Geschäftsfahrzeug auch für private Zwecke? Wenn Sie wissen wollen, wie dies im Lohnausweis deklariert wird und welche Änderungen seit 2022 gelten, erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber.
Sind Sie eine in der Schweiz wohnhafte Person und für einen ausländischen Arbeitgeber tätig, der keinen Geschäftssitz in der Schweiz hat? Dies bezeichnet man in der Schweiz als ANobAG, was für «Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber» steht. Erfahren Sie in diesem Artikel alles, was Sie darüber wissen müssen.