Wir halten Sie stets über aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung auf dem Laufenden und zeigen Ihnen den aktuellen Stand für das Jahr 2024.
Seit dem Jahr 2020 hat sich die Einführung des Vaterschaftsurlaubs nicht geändert. Da die Entschädigung für diese zwei Wochen über die Erwerbsersatzordnung EO erfolgt, ist dieser Sozialversicherungsbeitrag bei 0.50%. Die Höhe der AHV-/IV-/EO-Abzüge bleibt mit 10.6% des Bruttolohnes unverändert.
Aufgrund der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung wird die AHV-/IV-Minimalrente für Einzelpersonen bei CHF 1'225 pro Monat vergütet. Die Maximalrente für eine Einzelperson beträgt CHF 2'450 pro Monat, und CHF 3'675 für ein Ehepaar.
Ab welchem Lohn muss ich Beiträge für die berufliche Vorsorge zahlen? Das regelt die BVG-Eintrittsschwelle 2024, auch Mindestjahreslohn genannt. Die BVG-Versicherungspflicht bleibt ab 1. Januar 2024 unverändert und ist ab einem AHV-Jahreslohn von CHF 22'050, während dieser im Jahr 2022 noch bei CHF 21'510 lag. Der Koordinationsabzug bleibt bei CHF 25'725. Der maximal versicherte Lohn beträgt CHF 88'200.
Auch beim Maximalbetrag für die private Vorsorge gibt es im Jahr 2024 keine Änderungen. Für Versicherte mit Pensionskasse gilt der Maximalbetrag von CHF 7'056. Bei Versicherten ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag auch weiter höchstens 20% des Nettoeinkommens, oder maximal CHF 35'280.
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