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Der Jahresabschluss einfach erklärt

Aktualisiert am 26.04.2024

Der Jahresabschluss ist das wichtigste Mittel zur Information über die aktuelle Finanzlage und Ertragskraft einer Unternehmung. Er muss einen wahrheitsgetreuen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Unternehmung vermitteln, womit sich die Unternehmer selbst sowie Dritte ein korrektes und zuverlässiges Bild über die Situation der Firma verschaffen können.  Besonders für Dritte wie Geldgeber (Investoren, Aktionäre, Banken) ist der Jahresabschluss sehr wichtig und aufschlussreich, um über Finanzierungen zu entscheiden. Erfahren Sie hier, was es beim Jahresabschluss zu beachten gilt.

Was ist der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss des Geschäftsjahres / der Steuerperiode einer Firma. Die meisten Unternehmen schliessen dieses am 31.12. ab und beginnen das neue Geschäftsjahr am 01.01. Der Geschäftsabschluss dient dazu, die wirtschaftliche Lage und den Erfolg eines Unternehmens wahrheitsgetreu darzustellen. Wichtig ist dabei im Rechnungswesen, dass sämtliche Buchungen übersichtlich, klar und nachvollziehbar und alle Angaben vollständig und wahr sind. Zudem müssen sämtliche Belege vorhanden sein und Saldierungen zwischen Konti sind verboten.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Unternehmen mit doppelter Buchhaltungspflicht (wie AG oder GmbH) sind zur Erstellung des Jahresabschlusses verpflichtet. Dazu gehören sämtliche juristischen Personen sowie auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften, welche im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens CHF 500'000.- erzielt haben.

Wer ist zur Revision des Jahresabschlusses verpflichtet?

Sowohl Aktiengesellschaften als auch GmbH und Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften sowie Vereine und Stiftungen unterliegen dem Revisionsrecht und müssen Ihre Jahresrechnung grundsätzlich überprüfen lassen. Die Revisionsart hängt von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung der Organisation ab.

Eine ordentliche Revision müssen grosse Unternehmen durchführen, welche in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei folgenden Schwellenwerten überschreiten:

  • Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
  • Umsatz: CHF 40 Millionen
  • Vollzeitstellen: 250

Zur ordentlichen Revision sind zudem auch Unternehmen verpflichtet, die eine Konzernrechnung erstellen müssen, wenn Aktionäre mit mindestens 10% des Aktienkapitals dies fordern oder wenn dies in den Statuten oder von der GV bestimmt wird.

Unternehmen, auf welche dies nicht zutrifft, müssen Ihre Jahresberichte mittels eingeschränkter Revision prüfen lassen. Sofern die Gesellschaft es einstimmig beschliesst, und die Anzahl Vollzeitstellen unter 10 liegt, kann aber auch teilweise oder ganz auf die Revision verzichtet werden.

Was ist im Jahresabschluss enthalten?

Bilanz und Erfolgsrechnung
Im Jahresabschluss müssen alle Vermögensgegenstände (inkl. Schulden), Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge während der Periode und per Bilanzstichtag (meist 31.12.) ausgewiesen werden. Diese werden in der Bilanz sowie der Erfolgsrechnung ersichtlich.

Anhang
Ein weiterer Bestandteil der Jahresrechnung ist der Anhang. Darin sind neben Formalitäten wie Firmennamen, Rechtsform, Sitz und Anzahl Vollzeitstellen auch angewandte Grundsätze (wenn nicht vom Gesetz vorgeschrieben) sowie Erläuterungen zu gewissen Positionen der Bilanz und Erfolgsrechnung enthalten.

Grosse Unternehmen, welche wie bereits erwähnt zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen zudem auch einen Lagebericht sowie eine Geldflussrechnung erstellen.

Lagebericht
Im Lagebericht soll Auskunft gegeben werden über Aspekte des Geschäftsverlaufs sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, welche in der Jahresrechnung nicht zum Ausdruck kommen. Dazu gehören unter anderem eine Risikobeurteilung, die Bestellungs- und Auftragslage, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Zukunftsaussichten.

Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung soll die Veränderung der flüssigen Mittel und Gründe für die Veränderung aufzeigen. Sowohl für Investoren als auch für Gläubiger und andere Adressaten soll durch die Offenlegung von Zahlungsströmen in der Geldflussrechnung ein umfassenderer Einblick in die Finanzierungslage des Unternehmens gewährt werden.

Bis wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?

Laut OR muss die Jahresrechnung bis spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden, da auch die General- und Gesellschafterversammlungen in diesem Zeitraum stattfinden müssen. Für grössere Unternehmen gilt sogar eine Frist von nur 3 Monaten.

Die Jahresrechnung wird zusammen mit der Steuererklärung bei der kantonalen Steuerbehörde eingereicht. Die Fristen dafür unterscheiden sich kantonal. In Genf beispielsweise ist die Abgabefrist bereits am 30. April, in Zürich am 30. September. Bei fast allen Kantonen ist aber auch eine Fristerstreckung möglich.

 

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Oliver Diggelmann
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