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Das Handelsregister der Schweiz: Pflichten & Kosten für Unternehmer

Aktualisiert am 02.05.2024

Die meisten jungen Unternehmer müssen sich irgendwann mit dem Handelsregister auseinandersetzen. Zürcher Treuhand ist für Sie da, um den Vorgang & rechtliche Grundlagen verständlich zu machen.

Was ist der Zweck des Handelsregisters?

Die Gründung eines Unternehmens bringt erheblichen administrativen Aufwand mit sich, zu dem auch die Anmeldung im Handelsregister gehört. Das Handelsregister beinhaltet die Mehrheit aller Schweizer Firmen und sorgt dafür, dass grundlegende Informationen öffentlich zugänglich sind. Geschäftspartner, Behörden und Kunden können sich über den Unternehmenszweck, die Gründung und den Standort erkundigen, was Vertrauen und Transparenz fördert.

Das Handelsregister in der Schweiz ist dezentral aufgebaut und wird hauptsächlich von den Kantonen verwaltet. Insgesamt gibt es 28 Handelsregisterämter: drei davon im Kanton Wallis und je eines in den übrigen Kantonen und Halbkantonen.

Muss ich meine Firma im Handelsregister eintragen?

Für viele Unternehmer ist der Eintrag ins Handelsregister gesetzlich vorgeschrieben, ausschlaggebend ist vor allem die Rechtsform Ihrer neuen Firma. Verpflichtet zum Eintrag sind:

  • Einzelfirmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
  • Stiftungen (ausser kirchliche und Familienstiftungen)
  • Genossenschaften
  • Filialen von Unternehmen
  • Vereine, die kaufmännisch geführt werden

Aufpassen: Es gibt einige berufsbedingte Ausnahmen – ‘freie Berufe’ wie selbstständige Ärzte, Ingenieure und Künstler sind unter Umständen von der Eintragspflicht im Handelsregister befreit. Um auf der sicheren Seite zu sein, klärt Zürcher Treuhand die Eintragspflicht in persönlicher Beratung mit Ihnen ab – kontaktieren Sie uns jetzt.

Das spricht für den freiwilligen Eintrag im Handelsregister

Obwohl für Einzelfirmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 100'000 die Registrierung im Handelsregister optional ist, wird sie oft empfohlen. Registrierte Firmen profitieren von erhöhter Sichtbarkeit und einem geschützten Firmennamen (gilt nur innerhalb der Gemeinde des Firmensitzes). Mit dem Eintrag können Sie auch Verträge, wie z. B. Mietverträge, auf den Firmennamen abschliessen, anstatt auf Ihren eigenen Namen als Privatperson.

Das Handelsregister informiert ausserdem die AHV- und Steuerbehörden über die Registrierung, was zu einer automatischen Erfassung und Abrechnung von Steuern und AHV-Beiträgen führt und den administrativen Aufwand reduziert.

Die Nachteile vom Eintrag im Handelsregister sind die Kosten, und für jede Anpassung, wie die Änderung der Adresse oder des Eigentümers, fallen erneut Gebühren an. Zudem unterliegt das registrierte Einzelunternehmen der Konkursbetreibung, was bedeutet, dass im Falle eines Konkurses alle Vermögenswerte des Unternehmens zur Schuldenbegleichung herangezogen werden können.

Notwendige Angaben für das Handelsregister

Folgende Informationen sind zwingend für den Eintrag Ihres Unternehmens im Handelsregister:

  • Firmenname
  • Unternehmenszweck
  • Gründungsjahr
  • Namen von Verwaltungsräten, Gesellschaftern, Geschäftsführern, Zeichnungsberechtigten
  • Firmensitz: die Gemeinde, in der die Hauptverwaltung ansässig ist
  • Angaben zum Kapital

Zusätzlich muss jede AG, GmbH oder Genossenschaft eine Revisionsstelle oder den Hinweis auf den Verzicht der Revisionsstelle in das Handelsregister eintragen lassen.

Was kostet der Eintrag ins Handelsregister?

Die Registrierung im Handelsregister verursacht Kosten, die je nach Unternehmensform variieren. Die Kosten für die erstmalige Eintragung (Grundgebühr) sind:

  • Einzelunternehmen: CHF 80
  • Aktiengesellschaft (AG): CHF 420
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): CHF 420
  • Kommanditgesellschaft/Kollektivgesellschaft: CHF 160
  • Stiftung: CHF 210
  • Genossenschaft: CHF 280
  • Verein: CHF 280

Die Kantone verwenden diese Grundgebühren, dazu kommen jedoch auch Kosten für den Eintrag von personenbezogenen Daten hinzu. Bei der Registrierung eines Einzelunternehmens belaufen sich die Gesamtkosten in der Regel auf mindestens CHF 120, viel bedeutender ist jedoch Ihr persönlicher Zeit- und Arbeitsaufwand.

Die Registrierung an sich läuft wie folgt:

Beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein. Diese Anmeldung ist von allen eingetragenen Personen zu unterzeichnen, wobei sämtliche Unterschriften amtlich beglaubigt werden müssen.

Danach überprüft das Handelsregisteramt die Belege auf Vollständigkeit & erfüllte rechtliche Anforderungen. Die Behörde informiert Sie über jegliche Fehler und gibt Ihnen die Gelegenheit, diese zu korrigieren.

Sind alle Anmeldeunterlagen vollständig und konform, wird Ihre Firma im kantonalen Handelsregister eingetragen. Nach Genehmigung des Eintrags erteilt das eidgenössische Amt innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen die Zustimmung und veranlasst die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

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