Home > Steuern > Besteuerung für Ausländer: Alles Wichtige über die Quellensteuer in der Schweiz

Besteuerung für Ausländer: Alles Wichtige über die Quellensteuer in der Schweiz

Aktualisiert am 26.04.2024

Was ist die Quellensteuer?

Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger versteuern ihr Einkommen direkt an der Quelle. Das heisst, dass ihre Steuern jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen werden. Die Arbeitgebenden müssen sich um die Deklaration und Entrichtung der Steuern an die Behörden kümmern.

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Quellensteuerpflichtig sind grundsätzlich alle in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer, welche nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sind, sowie im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz ein Erwerbseinkommen erzielen. Dazu gehören Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Sportlerinnen und Sportler sowie Kunstschaffende.

Ausgenommen von der Quellensteuerpflicht, und damit ordentlich besteuert, werden:

  • Ausländerinnen und Ausländer, deren Ehepartner/in oder Partner/in im Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft oder der Niederlassungsbewilligung C ist.
  • Ausländerinnen und Ausländer, welche selbstständig erwerbend sind (Einzelfirma)
  • ANobAG (Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber)

Ausländerinnen und Ausländer ab einem Jahreseinkommen von CHF 120'000.- müssen zudem trotz Quellensteuerpflicht noch zwingend eine ordentliche Steuererklärung ausfüllen.

Wie funktioniert die Abrechnung der Quellensteuer?

Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, sich um die Abgabe der Quellensteuern zu kümmern. Daher müssen sie, abhängig vom Wohnkanton des Mitarbeitenden, monats-, quartalsweise oder jährlich eine Abrechnung bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde einreichen. Darauf basierend erhalten sie dann eine Rechnung. Den Arbeitnehmenden wird dafür monatlich ein prozentualer Betrag vom Bruttolohn (inkl. Kinderzulagen) abgezogen, wobei der Prozentsatz von der Höhe des Bruttolohns abhängt. Zudem haben auf die Tarifbestimmung auch der Zivilstand, die Anzahl Kinder sowie die Konfession einen Einfluss, und auch kantonal unterscheiden sich die Sätze.

Welchen Tarifcode habe ich?

Der Quellensteuertarif besteht aus 3 Buchstaben resp. Ziffern. So zB A0N oder C2Y.

Der erste Buchstabe definiert den Zivilstand und darüber hinaus auch noch weitere persönliche Verhältnisse, so zum Beispiel ob der oder die Partner/in ebenfalls berufstätig sind oder nicht. Folgende Möglichkeiten gibt es:

A             Alleinstehend (Ledig, geschieden, getrennt oder verwitwet)

B             Verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend (Alleinverdienend, nur eine erwerbstätige Person)

C             Verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend (Doppelverdienend, beide Personen erwerbstätig)

H             Ledig, in Konkubinat lebend, geschieden, getrennt oder verwitwet, mit Kindern zusammenlebend und für deren Unterhalt zur
                Hauptsache aufkommend

Für Deutsche Grenzgänger/innen, welche täglich an den deutschen Wohnort zurückkehren und eine jährlicher Ansässigkeitsbescheinigung besitzen, gilt ein spezieller Steuersatz von 4.5 %.

Die Zahl in der Mitte steht für die gewährten Kinderabzüge. Dieser ergibt sich aus der Zahl minderjähriger oder in beruflicher / schulischer Erstausbildung stehender Kinder. Für alle, für die der oder die Quellensteuerpflichtige zur Hauptsache für den Unterhalt aufkommt, darf ein Abzug gemacht werden.

Wenn ein Arbeitnehmer also zwei minderjährige Kinder und ein erwachsenes, bereits ausgelerntes und arbeitstätiges Kind hat, und für die zwei jüngeren Kinder grösstenteils für den Unterhalt aufkommt, wird sein Tarif mit einer 2 berechnet.

An dritter Stelle im Quellensteuertarif stehen die Buchstaben Y oder N. Diese stehen für die Kirchensteuerpflicht. Arbeitnehmende, welche einer der drei Landeskirchen der Schweiz angehören, also entweder römisch-​​katholisch, christ-​​katholisch oder evangelisch-​​reformiert sind, müssen auch im Quellensteuerverfahren Kirchensteuern entrichten. Dies wird mit einem Y gekennzeichnet. Arbeitnehmende, die einer anderen Konfession angehören oder konfessionslos sind, erhalten eine N am Schluss ihres Quellensteuercodes.

Haben Sie Fragen zur Quellensteuer oder benötigen Unterstützung bei der Tarifermittlung und der korrekten Deklaration?

Kontaktieren Sie uns jetzt, gerne begleiten wir Sie persönlich und effizient!

Oliver Diggelmann
Partner

Kontaktieren Sie mich jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch!

Zürcher Treuhand ist Ihr vertrauensvoller und zuverlässiger Finanzpartner.

Mehr über Steuern

Steueroptimierung in der Schweiz: Die besten Tipps zum Steuern sparen im Jahr 2024

Die Steuern sind in der Schweiz ein wichtiges Thema. Die Unterschiede, regional und in der Art und Weise der Besteuerung, werden oft diskutiert. Gerade diese Unterschiede sind es, die lohnend sind, genauer zu betrachten. Denn mit einer geschickten Steuerplanung lassen sich pro Jahr mehrere Tausend Franken sparen. Erfahren Sie hier, wie sie mit den wichtigsten Ansatzpunkten auch Ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren können.

Mehrwertsteuer - Abrechnungsarten

Wenn ein Unternehmen mehr als CHF 100'000 steuerbaren Umsatz erzielt, wird es in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Dies trifft auch auf ausländische Unternehmen zu, wenn Sie einen Teil ihres Umsatzes hier erzielen. . In diesem Artikel erklären wir Ihnen die beiden Methoden sowie deren Vor- und Nachteile, und wie Sie Ihre Abrechnungsart ändern können.

Besteuerung für Ausländer: Alles Wichtige über die Quellensteuer in der Schweiz

Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger versteuern ihr Einkommen direkt an der Quelle. Das heisst, dass ihre Steuern jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen werden. Die Arbeitgebenden müssen sich um die Deklaration und Entrichtung der Steuern an die Behörden kümmern.

Grundstückgewinnsteuer & Aufschub leicht erklärt

Immobilien sind in der Schweiz immer heiss begehrt, aber selten war der Markt für Verkäufer so gut wie jetzt. Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Liegenschaft einen Gewinn erzielen, erheben die Kantone die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Beteiligungsabzug - Wie Schweizer Unternehmen die Gewinnsteuer senken

Der Beteiligungsabzug in der Schweiz kann Firmen steuerlich entlasten, wenn diese von Tochtergesellschaften Beteiligungserträge erhalten. Zürcher Treuhand erklärt Ihnen alles, was Sie zum Beteiligungsabzug wissen müssen.

Oliver Diggelmann

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen gerne.

Folgen Sie uns