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Beteiligungsabzug - Wie Schweizer Unternehmen die Gewinnsteuer senken

Aktualisiert am 02.07.2024

Der Beteiligungsabzug in der Schweiz kann Firmen steuerlich entlasten, wenn diese von Tochtergesellschaften Beteiligungserträge erhalten. Zürcher Treuhand erklärt Ihnen alles, was Sie zum Beteiligungsabzug wissen müssen.

Was ist der Beteiligungsabzug?

Der Beteiligungsabzug ist eine Gewinnsteuer-Reduktion für Kapitalgesellschaften in der Schweiz, die erheblich an einem anderen Unternehmen beteiligt sind. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein; im Allgemeinen ist der Beteiligungsabzug besonders für Mutter- und Holdinggesellschaften relevant.

Ein Beispiel, wie der Beteiligungsabzug funktioniert: Eine Muttergesellschaft „A“ bekommt vom Unternehmen „B“, an dem sie stark beteiligt ist, eine Dividende ausbezahlt. Die Steuerschuld von Gesellschaft A würde sich jetzt erhöhen, obwohl der Gewinn von Unternehmen B bereits versteuert wurde. Hier kommt der Beteiligungsabzug ins Spiel, mit dem die Gesellschaft A die eigene Gewinnsteuer prozentual senken kann.

Der Beteiligungsabzug mindert die Mehrfachbelastung und macht so die Schweiz als Firmenstandort attraktiver. Der Abzug existiert nur für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, nicht für Vereine oder Stiftungen.

Der Beteiligungsabzug, einfach erklärt

Für welche Beträge gilt der Beteiligungsabzug?

Der Beteiligungsabzug gilt für Beteiligungserträge, also Gewinnausschüttungen wie Dividenden, solange die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Der Abzug greift ebenfalls auf Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungsrechten, also der Verkauf von Aktien der Tochtergesellschaft. Der Kapitalgewinn ist demnach auch als Beteiligungsertrag angesehen, muss aber mehr gesetzliche Bedingungen als die Dividende erfüllen.

Nicht für den Beteiligungsabzug sind unter anderem:

  • Darlehen und Vorschüsse
  • Aktivierung von Gratisaktien
  • Obligationen

Die genaue Verwaltung der Beteiligungserträge muss von Treuhandexperten vorgenommen werden. Wenn auch Ihr Unternehmen persönliche Unterstützung braucht, ist Zürcher Treuhand für Sie da. Wir unterstützen Firmen in allen Aspekten der Gründung, Steuerführung, und Buchhaltung – kontaktieren Sie uns jetzt.

Wie wird der Beteiligungsabzug berechnet?

Die Höhe des Abzuges hängt vom eigenen Gewinn und dem Wert der Beteiligungserträge ab (relevant sind auch die Verwaltungskosten der Erträge).  

Der Beteiligungsabzug senkt die Gewinnsteuer, die ohne den Abzug geschuldet wäre, um einen gewissen Prozentsatz. Dieser Prozentsatz wird mit folgender Formel berechnet:

(Nettoertrag aus Beteiligungen * 100) / steuerbarer Gesamtreingewinn = Ermässigung der Gewinnsteuer in %

Praktisches Beispiel:

Nehmen wir an, Muttergesellschaft A hat CHF 80‘000 aus Dividenden und einen Kapitalgewinn von CHF 60‘000 CHF erzielt, zusammen CHF 140‘000. Nach Abzug der Verwaltungskosten (normalerweise um die 5%) ist der Nettobetrag aus Beteiligungen CHF 133‘000. Wenn der steuerbare Gesamtreingewinn der Gesellschaft CHF 1‘600‘000 ist, wird der Beteiligungsabzug wie folgt berechnet:

(CHF 133‘000 * 100) / CHF 1‘600‘000 = 8.3125

Der Gewinnsteuer wird also um 8.3125% reduziert.

Gesetzliche Bedingungen des Beteiligungsabzuges

Damit der Beteiligungsabzug gilt, müssen einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Dividenden

Für den Beteiligungsabzug von Dividenden muss das Unternehmen:

  • zu mind. 10% am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sein, ODER
  • zu mind. 10% am Gewinn und an den Reserven der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sein, ODER
  • Beteiligungsrechte zum Verkehrswert von mind. CHF 1 Million halten

Kapitalgewinne

Der Beteiligungsabzug hat für Kapitalgewinne strengere Regeln, welche allesamt erfüllt sein müssen:

  • Das Unternehmen muss mind. ein Jahr im Besitz der Beteiligungsrechte gewesen sein
  • Der Verkauf muss mind. 10% der Beteiligungsrechte umfassen (Ausnahme: es wurde zuvor bereits ein Aktienpaket von mind. 10% verkauft)
  • Das Unternehmen muss zu mind. 10% am Grund- oder Stammkapital beteiligt sein, ODER zu mind. 10% am Gewinn und an den Reserven beteiligt sein
  • Ein Verkehrswert der Beteiligungsrechte von mindestens 1 Million CHF reicht allein NICHT aus.

Beteiligungsabzug für Holdinggesellschaften

Der Beteiligungsabzug existiert auch für Holdinggesellschaften. Eine Holdinggesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptzweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Sie produziert normalerweise keine eigenen Güter oder Dienstleistungen.

Seit dem 1. Januar 2020 ist das sogenannte Holdingprivileg dieser Gesellschaften abgeschafft. Vorher waren sie von den Gewinnsteuern auf Stufe Kanton und Gemeinde befreit, und mussten sich nur um eine reduzierte Kapitalsteuer sorgen. Inzwischen werden Holdinggesellschaften auf Bundes-, Kantons-, und Gemeindeebene ordentlich besteuert.

Dank des Beteiligungsabzuges hält sich diese Steuerlast aber im Rahmen. Laut der Formel zur Berechnung wäre der Abzug 100% der Gewinnsteuer, da die ganzen Einnahmen bei einer Holdinggesellschaft aus Beteiligungen stammen. In der Praxis ist dies nicht ganz der Fall und es gibt hier gewisse Ausnahmen und Reduktionen bei der Berechnung.

Professionelle Unterstützung

Der Beteiligungsabzug ist ein wertvolles Instrument für qualifizierte Schweizer Unternehmen. Durch strategische Planung und Verständnis der spezifischen Regeln können Unternehmen erheblich von diesem Abzug profitieren. Ein Steuerberater ist jedoch notwendig, um die korrekte Verwaltung zu gewährleisten. Die persönliche Beratung von Zürcher Treuhand bringt Sie immer auf die sichere Seite - kontaktieren Sie uns noch heute.

Oliver Diggelmann
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Oliver Diggelmann

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