Gemäß den aktuellen Bestimmungen für das Jahr 2023 beträgt der Maximalbetrag für Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, mit einem Pensionskassenanschluss in der 2. Säule CHF 7'056 (für Selbstständigerwerbende maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 35’280). Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beträge für das Jahr 2023 gelten und sich in den kommenden Jahren ändern können, da sie von den gesetzlichen Bestimmungen abhängen. Die Maximalbeträge für 2024 werden circa im Oktober 2023 bekannt gegeben.
Die Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig und ermöglichen es den Versicherten, ihr steuerbares Einkommen zu reduzieren, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.
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