Bereits bei der Firmengründung, müssen Sie sich auch über die Absicherung Ihres Unternehmens Gedanken machen. Dabei gibt es gewisse Versicherungen, die Sie obligatorisch abschliessen müssen. Daneben gibt es aber auch noch weitere Angebote, welche für einen optimalen Schutz empfehlenswert sind. Gerne erklären wir Ihnen in folgendem Artikel alles Wissenswerte zu den verschiedenen Firmenversicherungen.
1. Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV)
Einige Tage nach der Handelsregistereintragung erhalten Sie einen Fragebogen von der Ausgleichskasse des zuständigen Kantons. Damit wird abgeklärt, ob Ihre Unternehmung beitragspflichtig ist oder nicht. Die Beitragspflicht beginnt, sobald obligatorisch versicherten Personen Löhne ausgerichtet werden. Aktuell beträgt der Beitrag 10.6% des Bruttolohnes, wobei jeweils die Hälfte vom Arbeitnehmenden übernommen werden muss.
Zudem müssen auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Familienausgleichskasse (FAK) entrichtet werden. Die ALV-Beiträge betragen total 2.2% des Bruttolohns und werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und -nehmer getragen. Die FAK-Beiträge sind kantonal unterschiedlich und werden meist vom Arbeitgeber übernommen.
2. Berufliche Vorsorge (BVG)
Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse oder 2. Säule genannt, sorgt unter anderem für das Ansparen einer Altersrente sowie die finanzielle Absicherung im Falle von Invalidität und für Hinterbliebene im Todesfall. Die Pensionskasse deckt gemeinsam mit der 1. Säule (siehe Sozialversicherungen) rund 60% des letzten Lohns ab. Wer seinen gewohnten Lebensstandard auch nach der Rente noch weiterführen möchte, sollte jedoch unbedingt auch eine 3. Säule abschliessen.
BVG-Beiträge müssen für Angestellte ab einem Bruttolohn von mindestens CHF 21'510.- bzw. CHF 1'792.50 im Monat sowie einer Arbeitsvertragsdauer von mindestens 3 Monaten bezahlt werden. Der Arbeitgeber muss sich selbst um die Wahl der Versicherungsgesellschaft kümmern und mindestens 50% der Beiträge für die Versicherung übernehmen.
3. Unfallversicherung (UVG)
Alle Arbeitnehmenden, die bei Ihnen angestellt sind, müssen obligatorisch gegen Berufsunfall versichert werden, ab 8 Stunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfall. Gerne erklären wir alles Wichtige, zeigen die verschiedenen Lösungen auf und finden gemeinsam die passende Versicherung für Sie und Ihre Arbeitnehmenden.
Welche anderen Versicherungen gibt es für Firmen?
1. Krankentaggeldversicherung (KTG)
Wenn Sie oder Ihre Arbeitnehmenden aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig werden, kann dies schwere finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Eine Krankentaggeldversicherung schützt Sie und Ihre Angestellten vor diesem finanziellen Risiko. Sie übernimmt den versicherten Lohn während bis zu 2 Jahren in Form von Taggeldleistungen. Diese Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist aber sehr empfehlenswert und wird daher auch von den meisten Unternehmen abgeschlossen.
2. Betriebsinhaberversicherung
Diese Versicherung ist für Selbständigerwerbende die optimale Lösung, um sich vor finanziellen Folgen bei Krankheit oder Unfall zu schützen. Dank einem individuell abgestimmten Taggeld, welches versichert wird, müssen diese sich im Ernstfall keine Sorgen um Ihre Einkünfte machen. Zudem können auch Heilungskosten sowie ein Kapital im Falle von Invalidität oder Todesfallkapital für Hinterbliebene eingeschlossen werden. Die Betriebsinhaberversicherung ist nicht obligatorisch, für Selbständigerwerbende jedoch sehr empfehlenswert.
3. Inventar- oder Sachversicherung
Um Inventar, Waren sowie Einrichtungen gegen Elementarschäden und vor anderen unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen, lohnt es sich, eine Inventarversicherung abzuschliessen. Zudem decken solche Versicherungen oftmals auch Umsatzausfälle aufgrund von Betriebsunterbrüchen ab, was gerade bei Schäden durch Elementarrisiken häufig die Folge ist. Die Versicherung deckt dabei auch jegliches Mobiliar, Gebrauchsgegenstände, Maschinen und IT-Anlagen ab, womit Ihre Unternehmung vor den verheerenden finanziellen Folgen geschützt ist. Die Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber insbesondere Produktionsbetriebe und grössere Unternehmen sollten nicht darauf verzichten.
4. Haftpflichtversicherung
Wenn Dritte aufgrund Ihrer Firma oder Ihrer Mitarbeitenden zu Schaden kommen, haftet Ihr Unternehmen mit dem gesamten Vermögen. Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie sich vor diesen schwer einschätzbaren Risiken schützen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen und kümmert sich bei ungerechtfertigten Forderungen um die Abwehr. Auch diese Versicherung ist keine Pflicht, wird aber von vielen Unternehmen abgeschlossen.
5. Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Ihr Unternehmen bei Rechtsfällen, zum Beispiel wenn Sie Probleme mit Mitarbeitenden oder Kunden haben, beantwortet Ihnen Fragen zum Mietrecht oder anderen Themen und kämpft mit Ihnen gemeinsam um Ihr Recht. Da die Versicherung das finanzielle Risiko für Rechtsfälle übernimmt und auch als direkte Ansprechperson für Rechtsfragen zur Verfügung steht, lohnt sich eine freiwillige Rechtsschutzversicherung.
Haben Sie kürzlich ein Unternehmen gegründet? Oder möchten Sie Ihre aktuelle Versicherungsdeckung überprüfen lassen und kompetente Beratung von Experten mit langjähriger Erfahrung erhalten? Gerne beraten Sie unsere Inhouse Versicherungsexperten von Simplecare.ch AG bei allen Fragen rund um Firmenversicherungen. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Bereits bei der Firmengründung,müssen Sie sich auch über die Absicherung Ihres Unternehmens Gedanken machen. Dabei gibt es gewisse Versicherungen, die Sie obligatorisch abschliessen müssen. Daneben gibt es aber auch noch weitere Angebote, welche für einen optimalen Schutz empfehlenswert sind.
Die Pensionskasse ist die berufliche Vorsorge im Schweizer Vorsorgesystem und wird auch BVG genannt. Sie bildet zusammen mit der Unfallversicherung die zweite Säule. Mit der Pensionskasse sowie mit der staatlichen Vorsorge (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) soll die Beibehaltung des Lebensstandards nach der Pensionierung sichergestellt werden.
Für die persönliche Altersvorsorge und das Wohlergehen der Familie hat die Schweiz seit rund 50 Jahren ein 3-Säulen-System aufgebaut. Wer seinen Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechterhalten möchte, sollte sich frühzeitig mit der dritten Säule auseinandersetzen.
Die Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Vorsorgesystems. Sie ermöglicht es den in der Schweiz wohnhaften Personen, Geld für ihre Altersvorsorge auf die Seite zu legen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Die Säule 3a bietet eine breite Palette an Anlageoptionen und ist eine wichtige Ergänzung zur ersten und zweiten Säule. Doch ist eine Anlage bei der Bank sicher? Die jüngsten Ereignisse bei der Credit Suisse und der Silicon Valley Bank zeigen, dass auch die grössten Banken nicht als absolut sicher gelten können.
Die Säule 3a ist die freiwillige private Vorsorge in der Schweiz, die es Personen ermöglicht, neben der staatlichen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und der obligatorischen beruflichen Vorsorge (2. Säule) zusätzlich für die finanzielle Absicherung im Ruhestand vorzusorgen. Eine wichtige Besonderheit der Säule 3a ist der jährliche Maximalbetrag, der einbezahlt werden kann, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.