Für die persönliche Altersvorsorge und das Wohlergehen der Familie hat die Schweiz seit rund 50 Jahren ein 3-Säulen-System aufgebaut. Die erste, obligatorische Säule besteht aus der Altersversicherung, auch als AHV bekannt. Mit ihr soll ein minimales Einkommen zur Deckung der Grundkosten im Rentenalter sichergestellt werden. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip und wird durch die berufstätige Bevölkerung finanziert, welche Lohnbeiträge entrichtet. Die zweite Säule, auch bekannt als Pensionskasse oder BVG, ist für die meisten berufstätigen Personen ebenfalls obligatorisch und soll zu einem höheren Einkommen in der Pensionierung beitragen.
Die erste und zweite Säule zusammen decken jedoch nur etwa 60-70% des letzten Einkommens vor der Pensionierung ab. Wer seinen Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechterhalten möchte, sollte sich frühzeitig mit der dritten Säule auseinandersetzen. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu den beiden Arten dritter Säule.
Die dritte Säule ist eine individuelle, private und freiwillige Versicherung. Sie können diese abschliessen, solange Sie erwerbstätig sind. Es gibt zwei Arten der dritten Säule: die gebundene Selbstvorsorge, auch als Säule 3a bekannt, sowie die ungebundene Selbstvorsorge, welche auch als Säule 3b bezeichnet wird.
Alle Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und arbeiten, können eine Säule 3a eröffnen. Auch Einzelunternehmer oder unter Umständen ANobAG, welche sich keiner Vorsorgeeinrichtung anschliessen können, können mit der dritte Säule für Ihre Rente ansparen. Die Säule 3b kann auch von nicht erwerbstätigen Personen eröffnet werden.
Beide Säulen sind Teil der privaten Vorsorge. Jedoch gibt es einige Unterschiede:
Gebundene Selbstvorsorge (3a)
Ungebundene Selbstvorsorge (3b)
Personen, welche bereits in die 2. Säule einzahlen und somit einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können 2022 maximal CHF 7'056 einzahlen. Für erwerbstätige Personen, welche keine berufliche Vorsorge besitzen, liegt der Maximalbetrag bei 20% des Erwerbseinkommens, wobei der Höchstbetrag 2022 bei CHF 35'280 Franken pro Jahr liegt.
Falls Sie auch nach dem Rentenalter noch nachweislich erwerbstätig sind, dürfen Sie die Einzahlung in die Säule 3a noch bis zu fünf Jahre weiterführen. Sobald Sie die Erwerbstätigkeit jedoch beenden oder spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des regulären Rentenalters muss das Kapital bezogen werden.
Wenn Sie in die dritte Säule einzahlen, dürfen Sie diese von den Steuern abziehen. Dabei können die geleisteten Beiträge, maximal jedoch CHF 7'056 für erwerbstätige Personen mit einer 2. Säule respektive CHF 35'280 für erwerbstätige Personen ohne eine 2. Säule in der Steuererklärung abgezogen werden. Das steuerbare Einkommen sinkt, und aufgrund der Steuerprogression auch der Steuersatz. Somit können Sie im Jahr als erwerbstätige Person mit einer 2. Säule bis zu CHF 3'000 an Steuern sparen. Für erwerbstätige Personen ohne eine 2. Säule kann die Steuereinsparung sogar noch deutlich höher sein.
Das Kapital aus der Säule 3a kann bereits fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters (2024: 65 für Frauen und Männer), muss jedoch spätestens fünf Jahre danach bezogen werden. Im Rahmen der Pensionierung wird dabei auch vom ordentlichen Bezug gesprochen.
Unter gewissen Bedingungen ist jedoch auch eine vorzeitige Auszahlung von Leistungen aus der Säule 3a möglich. Mögliche Gründe dafür sind:
Möchten auch Sie für Ihre Zukunft vorsorgen und mit einer dritten Säule auf attraktive und sichere Art und Weise ein Alterskapital ansparen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie kompetente und persönliche Beratung von langjährigen Versicherungsexperten.
Bereits bei der Firmengründung,müssen Sie sich auch über die Absicherung Ihres Unternehmens Gedanken machen. Dabei gibt es gewisse Versicherungen, die Sie obligatorisch abschliessen müssen. Daneben gibt es aber auch noch weitere Angebote, welche für einen optimalen Schutz empfehlenswert sind.
Die Pensionskasse ist die berufliche Vorsorge im Schweizer Vorsorgesystem und wird auch BVG genannt. Sie bildet zusammen mit der Unfallversicherung die zweite Säule. Mit der Pensionskasse sowie mit der staatlichen Vorsorge (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) soll die Beibehaltung des Lebensstandards nach der Pensionierung sichergestellt werden.
Für die persönliche Altersvorsorge und das Wohlergehen der Familie hat die Schweiz seit rund 50 Jahren ein 3-Säulen-System aufgebaut. Wer seinen Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechterhalten möchte, sollte sich frühzeitig mit der dritten Säule auseinandersetzen.
Die Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Vorsorgesystems. Sie ermöglicht es den in der Schweiz wohnhaften Personen, Geld für ihre Altersvorsorge auf die Seite zu legen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Die Säule 3a bietet eine breite Palette an Anlageoptionen und ist eine wichtige Ergänzung zur ersten und zweiten Säule. Doch ist eine Anlage bei der Bank sicher? Die jüngsten Ereignisse bei der Credit Suisse und der Silicon Valley Bank zeigen, dass auch die grössten Banken nicht als absolut sicher gelten können.
Die Säule 3a ist die freiwillige private Vorsorge in der Schweiz, die es Personen ermöglicht, neben der staatlichen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und der obligatorischen beruflichen Vorsorge (2. Säule) zusätzlich für die finanzielle Absicherung im Ruhestand vorzusorgen. Eine wichtige Besonderheit der Säule 3a ist der jährliche Maximalbetrag, der einbezahlt werden kann, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.