Home > Spezialthemen > ANobAG – Alles, was Sie darüber wissen müssen

ANobAG – Alles, was Sie darüber wissen müssen

Aktualisiert am 21.11.2024

Sind Sie eine in der Schweiz wohnhafte Person und für einen ausländischen Arbeitgeber tätig, der keinen Geschäftssitz in der Schweiz hat? Dies bezeichnet man in der Schweiz als ANobAG, was für «Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber» steht. Erfahren Sie in diesem Artikel alles, was Sie darüber wissen müssen.

Beitragspflicht

Die Beitragspflicht bezieht sich dabei auf Sozialleistungen, die in der Schweiz im Rahmen des Drei-Säulen-Systems und zur Existenzsicherung solidarisch finanziert werden. Entrichtet werden müssen für die 1. Säule Beiträge für AHV, IV, EO, ALV und FAK.

Nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist hier nicht beitragspflichtig, wenn er weder Geschäftssitz noch Betriebsstätte in der Schweiz hat. Daher geht die Beitragspflicht auf den Arbeitnehmenden über, welcher sich somit selbst um die fristgerechte Entrichtung der Abgaben, die Abrechnungen und Deklarationen sowie die Korrespondenz mit der Sozialversicherungsanstalt kümmern muss.

Versicherungsunterstellung

Beiträge leisten müssen prinzipiell alle, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben. Im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und EU-/EFTA-Staaten sowie in weiteren Sozialversicherungsabkommen wird genau geregelt, wo Beiträge entrichtet werden müssen, wenn Sie zum Beispiel noch in anderen Ländern tätig sind.

Grundsätzlich müssen sämtliche Abgaben immer nur in einem einzigen Land bezahlt werden, um international tätige Personen nicht durch eine doppelte Beitragsbelastung oder den Verlust von Ansprüchen zu benachteiligen.

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen müssen ANobAG zumindest eine Unfallversicherung abschliessen. Sofern sie entweder für ein Unternehmen mit Sitz im EU-/EFTA-Raum arbeiten oder gleichzeitig in der Schweiz und im EU-/EFTA-Raum tätig sind, müssen sie sich zudem der 2. Säule, auch berufliche Vorsorge oder BVG genannt, anschliessen. Daneben sind auch weitere Versicherungen sehr empfehlenswert, um Ihre Risiken zu minimieren und sie optimal zu schützen. Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Höhe der Beitragssätze

Für ANobAG gelten die gleichen Sätze wie für Arbeitnehmende und -gebende. Zusätzlich zu den Beiträgen stellt die SVA jeweils noch Verwaltungskosten in Rechnung. Diese sowie die Arbeitgeber-Anteile können dann aber auch vom nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber zurückgefordert werden.

Für 2024 gelten folgende Sätze:

  • AHV/IV/EO: 10.6% des Lohns (5.3% davon Arbeitgeberanteil)
  • ALV: 2.2% des Lohns bis maximal CHF 148'200 (1.1% Arbeitgeberanteil)
  • FAK: Je nach Kanton und FAK unterschiedlich, ca. 0.7 – 3.5% (vollständig zu Lasten des Arbeitgebers)
  • Verwaltungskosten: je nach Kanton unterschiedlich, max. 5% der AHV/IV/EO-Beiträge

Anmeldung als ANobAG

ANobAG müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anmelden und sich selbst um alle Formalitäten kümmern. Das Vorgehen ist dabei von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich.

Sind Sie selbst ein ANobAG und benötigen Unterstützung bei diesen komplexen Prozessen? Gerne begleiten wir Sie kompetent und zuverlässig.

Oliver Diggelmann
Partner

Kontaktieren Sie mich jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch!

Zürcher Treuhand ist Ihr vertrauensvoller und zuverlässiger Finanzpartner.

Mehr über Spezialthemen

ANobAG – Alles, was Sie darüber wissen müssen

Sind Sie eine in der Schweiz wohnhafte Person und für einen ausländischen Arbeitgeber tätig, der keinen Geschäftssitz in der Schweiz hat? Dies bezeichnet man in der Schweiz als ANobAG, was für «Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber» steht. Erfahren Sie in diesem Artikel alles, was Sie darüber wissen müssen.

Erhöhung Privatanteil Geschäftsfahrzeuge

Verwenden Sie oder Ihre Arbeitnehmenden Ihr Geschäftsfahrzeug auch für private Zwecke? Wenn Sie wissen wollen, wie dies im Lohnausweis deklariert wird und welche Änderungen seit 2022 gelten, erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber.

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung - Alles, was Sie darüber wissen müssen

Gerade Inhaber oder Verwaltungsräte sollten sich mit dem Thema vertraut machen, da ein Nicht-Einhalten der gesetzlichen Vorschriften im schlimmsten Fall eine Klage sowie Haftung mit dem Privatvermögen zur Folge haben kann. Erfahren Sie hier alles darüber, was Sie wissen müssen.

Das Wichtigste über Familienzulagen

Familienzulagen unterstützen Sie beim Aufziehen Ihrer Kinder. Der Bund schreibt für die Kinder- und Ausbildungszulagen Mindestsätze vor. Die Kantone können höhere Zulagen festlegen und zusätzlich Geburts- und Adoptionszulagen ausrichten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen das Wichtigste in Kürze.

Leitzinserhöhung in der Schweiz – Wie Zentralbanken die Inflation bekämpfen

Um 20 Prozent und mehr werden die Strompreise 2023 steigen. Welche Auswirkungen hat diese Leitzinserhöhung und wie soll damit die Inflation abgeschwächt werden? Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zur Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank und wie die Leitzinserhöhung sich national und international auswirkt.

Die besten Buchhaltungssoftwares in der Schweiz 2024

Ein Grossteil der in der Schweiz gegründeten Unternehmen ist gemäss OR zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Daher sollte sowohl bereits bei der Firmengründung als auch allgemein im Rechnungswesen in regelmässigen Abständen hinterfragt werden, welches Buchhaltungsprogramm sich am besten für die eigenen Bedürfnisse eignet. Gerne stellen wir in diesem Artikel einige der bekanntesten und am besten bewerteten Buchhaltungssoftwares in der Schweiz vor.

ANobAG – Wie man als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber in die Schweiz umsiedelt

In Zeiten der Globalisierung und der Digitalisierung hat sich auch der Arbeitsmarkt und deren Arbeitsmodelle stark verändert. So gibt es immer mehr ausländische Firmen ohne Niederlassung oder Geschäftssitz in der Schweiz, die hier Mitarbeitende anstellen, sogenannte ANobAGs (Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber).

Vater- und Mutterschaftsurlaub in der Schweiz

Sowohl Väter als auch Mütter haben in der Schweiz Anspruch auf bezahlte Freitage nach der Geburt ihres Kindes, auch Elternzeit genannt. Während dieser bei Müttern für 14 Wochen besteht, haben Männer seit der Volksabstimmung 2020 insgesamt 2 Wochen Vaterschaftsurlaub zugute. Gerne erklären Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige, was es zum Mutter- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz zu wissen gibt.

Oliver Diggelmann

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen gerne.

Folgen Sie uns