Steht das Geschäftsfahrzeug auch zur privaten Benützung zur Verfügung, muss diese entgeltliche Leistung mittels «Privatanteil am Geschäftsfahrzeug» auf dem Lohnausweis deklariert und somit auch versteuert werden. Jeden Monat mussten dafür bislang 0.8% des Fahrzeugkaufpreises exkl. MWST als Gehaltsnebenleistungen erfasst werden.
Am 1. Januar 2022 wurde diese Pauschale von 0.8% auf 0.9% im Monat (resp. 10.8% pro Jahr) erhöht. Für Arbeitgebende entfällt zudem die Pflicht, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren, was den administrativen Prozess vereinfacht.
Weiterhin wird es jedoch auch möglich sein, effektiv abzurechnen und in einem Fahrtenheft bei jeder Fahrt zu notieren, wie lange die Fahrt und ob sie jeweils privater oder geschäftlicher Natur war. Mithilfe dieses Buches können die Fahrzeugkosten dann Ende Jahr aufgeteilt werden.
Die Änderung des Pauschalsatzes hat für die Arbeitgebenden weitere Konsequenzen: Einerseits steigen die Sozialversicherungsbeiträge, da der Bruttolohn etwas höher ausfällt. Andererseits steigt auch die MWST-Last, da für den Privatanteil am Geschäftsfahrzeug Umsatzsteuern abgegeben werden müssen. Das untenstehende Beispiel verdeutlicht die Unterschiede:
Bis Ende 2021
Kaufpreis Fahrzeug (exkl. MWST) von CHF 60‘000 x 0.8% x 12 Monate = 5‘760.- sind im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 zu deklarieren.
Ab Januar 2022
Kaufpreis Fahrzeug (exkl. MWST) von CHF 60‘000 x 0.9% x 12 Monate = CHF 6'480.- sind im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 zu deklarieren.